E-Geld auf Blockchain, die Kryptowährung von morgen?

E-Geld, Kryptowährung


Das Thema Blockchain ist in vieler Munde und hat unumstritten eine hohe Brisanz – dies nicht zuletzt aufgrund der Vielzahl an re- und evolutionären Business-Modellen und der aktuellen Rechtsunsicherheit. Diverse Länder befinden sich im Prozess der Definition von Gesetzesgrundlagen rund um das Thema.

Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit den Fragen

  • «Was ist der Unterschied zwischen E-Geld und Kryptowährung?»
  • «Ist E-Geld auf Blockchain die Kryptowährung von morgen?»

und berücksichtigt dabei die Rechtsgrundlagen in Liechtenstein, insbesondere das E-Geldgesetz (EGG) und den Vernehmlassungsbericht der Liechtensteinischen Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über auf Vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme (Blockchain-Gesetz; VT-Gesetz; VTG) und die Abänderung weiterer Gesetze.

Was ist der Unterschied zwischen E-Geld und Kryptowährung?

Einsatzgebiet (1), regulatorische Vorgaben (2) und technische Aspekte (3) werden – unter Berücksichtigung der Gegebenheiten in Liechtenstein* – beleuchtet:

1. Einsatzgebiet

Hinsichtlich Einsatzgebiet sind E-Geld und Kryptowährungen vergleichbar. Bei beiden handelt es sich um digitale Zahlungsmittel welche z.B. im Rahmen von Cashback-Systemen, Tausch gegen Waren, Tausch gegen FIAT-Geld (Zentralbankwährungen), … Anwendung finden. Zudem können beide als Anlageinstrument verwendet werden. Zu erwähnen ist, dass bei Kryptowährungen die rechtliche Einordnung als Währung mitunter strittig ist.

Die grossen Unterschiede zwischen E-Geld und Kryptowährung liegen bei Gegenwert und regulatorischen Vorgaben (siehe auch Punkt 2):

 E-GeldKryptowährung
AnwendungsbereichDigitales Zahlungsmittel, (Anlageinstrument), Gewährung von KreditenDigitales Zahlungsmittel, Anlageinstrument
GegenwertZahlungsmitteläquivalent d.h. 1:1 gekoppelt an FIAT-Geld (Stable Coin)Angebot und Nachfrage,
sowie «Spekulationen»

2. Regulatorische Vorgaben

Die wesentlichen regulatorischen Unterschiede sind:

 E-GeldKryptowährung
Rechtsgrundlage;
Geltungsbereich
Finanzmarktrecht;
EU (Anmerkung: jedes Land muss notifiziert werden)
VT-Gesetz (tritt voraussichtlich ca. Mitte 2019 in Kraft);
FL (Fürstentum Liechtenstein)
Sicherung KundengelderEntgegengenommene Gelder sind angemessen zu sichernKeine
Sorgfaltspflicht
zur Bekämpfung von Geld­wäscherei, organisierter Kriminalität und Terrorismus­finanzierung
Entsprechend SPG (Sorgfaltspflichtgesetz)Entsprechend SPG (Sorgfaltspflichtgesetz) – Umfang abhängig von VT-Dienstleistungsart
RevisionUnabhängige und von der Finanzmarktaufsicht (FMA) anerkannte RevisionsstelleGesetzliche Revisionsstelle
Kapital350’000 EUR oder Gegenwert in CHF Eigenkapital100’000 CHF Mindestkapital oder gleichwertige Sicherheit
Bewilligungs- / Registrierungs-Gebühr 30’000 CHF Gebühr für die Erteilung der Bewilligung3’000 CHF für VT-Dienstleister Registrierung

3. Technische Aspekte

Den technischen Aspekten sind grundsätzlich keine Grenzen gesetzt – vorbehaltlich der Einhaltung von regulatorischen Vorgaben.

 E-GeldKryptowährung
SetupVorwiegend zentralVorwiegend dezentral
(Peer-to-Peer)
TechnologieVorwiegend «klassisch»
(keine Blockchain)
Vorwiegend Blockchain

Beantwortung der initialen Fragestellung

E-Geld und Kryptowährung weisen – nebst dem möglichen Anwendungsbereich – grosse Unterschiede auf. Insbesondere zu erwähnen ist die Thematik «Gegenwert», «Sicherung der Kundengelder» und die aktuellen Unterschiede bei der verwendeten «Technologie».

Da je nach Business Model ein Stable Coin – wie ihn E-Geld bieten kann – gewünscht ist und regulatorische Vorgaben dem «Nutzer» Rechtssicherheit und abschätzbare Risiken bieten, sind in Zukunft komplementäre Setups d.h. E-Geld Institute, welche digitale Währungen auf Blockchain Technologie herausgeben zu erwarten. Anwendungsbereiche können dabei von unterschiedlicher Natur sein, wie zum Beispiel re- / evolutionären Zahlungsdienstleistungen, aber auch Dienstleistungen im Bereich Microfinance oder Cashback, um nur einige zu nennen.

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Über den Autor:
Stefan Frei (Geschäftsinhaber von Frei Projects) wurde 1980 in der Schweiz geboren. Er ist seit über 20 Jahren in der Finanzindustrie tätig. Seine letzte Herausforderung war der Aufbau eines E-Geld Institutes in Liechtenstein in der Rolle des COOs für eine Unternehmensgruppe.

Frei Projects, www.freiprojects.com

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* Gegenüberstellung basiert auf E-Geldgesetz (EGG) und Vernehmlassungsbericht der Liechtensteinischen Regierung betreffend die Schaffung eines Gesetzes über auf Vertrauenswürdigen Technologien (VT) beruhende Transaktionssysteme (Blockchain-Gesetz; VT-Gesetz; VTG) und die Abänderung weiterer Gesetze.